Der oberste Gerichtshof der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Sitz in Erfurt
Eine Rechtsordnung, die sich eine besondere Arbeitsgerichtsbarkeit leistet, drückt damit aus, dass sie dem Humanen, den materiellen und ideellen Bedürfnissen des Menschen in besonderer Weise verpflichtet ist. Dies ist der zu verwirklichende Anspruch an die Arbeitsgerichtsbarkeit in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft; darauf beruht die Daseinsberechtigung dieses besonderen Zweiges der Gerichtsbarkeit.
Beispielbild des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts
Auf dieser Seite werden die Sitzungsergebnisse bzw. Tenöre aller Senate des Bundesarbeitsgerichts veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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